Hausmeister- und Gebäudeservice – Welche Aufgaben übernimmt dieser?

Zum Gebäudeservice gehört auch die regelmäßige Reinigung. Foto: deepcove via pixabay

Zum Gebäudeservice gehört auch die regelmäßige Reinigung. Foto: deepcove via pixabay

Zum Gebäudeservice gehört auch die regelmäßige Reinigung. Foto: deepcove via pixabay

Viele Immobilienbesitzer beauftragen einen Hausmeister- oder Gebäudeservice, um unnötigen Ärger mit Mietern zu vermeiden, die ihren vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommen.

So entgeht man ebenfalls Streit mit Nachbarn, die sich über die mangelnde Grundstückspflege beschweren. Doch welche Aufgaben genau kann ein Hausmeisterservice abdecken? Und wer trägt die Kosten hierfür?

Welche Aufgaben übernimmt ein Hausmeister?

Mittlerweile ist es in Mehrfamilienhäuser üblich, dass sich nicht mehr die Mieter selbst um die Reinigung und Pflege des Objekts kümmern. Beauftragt der Eigentümer dafür einen Hausmeister- oder Gebäudeservice München, kann er sicher sein, dass die zugeteilten Aufgaben zuverlässig und sorgfältig erledigt werden. Hierzu können folgende Tätigkeiten gehören:

Treppenhaus- und Flurreinigung in regelmäßigen Abständen

– bestimmte Reparatur- und Wartungsarbeiten

– technische Bedienung und Kontrolle von zentralen Anlagen, beispielsweise Alarmsysteme, Heizung und so weiter

– saisonale Tätigkeiten – zum Beispiel Winterdienst

– Überwachung und Gewährleistung der Unversehrtheit und Benutzung im Umfeld von Fahrstühlen, Eingangstüren, Parkplätzen, Tiefgaragen und so weiter

– Sicherstellung der turnusmäßigen Müllentsorgung durch die Müllabfuhr

– Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Innen- und Außenbeleuchtung in den öffentlichen Bereichen des Mietobjekts – beispielsweise Tiefgarage, Hausflur und so weiter

– Einhaltung der Hausordnung beaufsichtigen

– Pflege und Reinigung der Außenanlagen

– Vermittler zwischen Mietparteien und Hauseigentümern bei Anliegen

– Durchführung von Wohnungsbesichtigungen, -übernahmen, -abnahmen, Schlüsselübergaben, sonstigen Abnahmen

– Annahme zusätzlicher Verwaltungsaufgaben, die sich nach den speziellen Ansprüchen des Eigentümers richten

Welche einzelnen Tätigkeiten der Hausmeister genau übernehmen soll, kann von Objekt zu Objekt bei gleichem Auftraggeber unterschiedlich sein und wird am besten schriftlich festgehalten.

Vorteile eines Hausmeisterservices

Übernimmt ein Hausmeister diverse Tätigkeiten, die das Mietobjekt betreffen, ist dies nicht nur für die Eigentümer von Vorteil, sondern ebenso für die Mieter.

Für Immobilienbesitzer ist natürlich die gesparte Zeit ein positiver Aspekt hierbei, denn sie können sich um andere Dinge kümmern, während der Hausmeister Aufgaben ausführt. Insbesondere ein zuverlässiger Winterdienst kann den Hauseigentümer vor Klagen schützen, falls sich eine fremde Person auf dem Bereich des Grundstücks verletzt, weil der Schnee nicht geräumt wurde.

Mieter haben den Vorteil, dass sie sich nicht um diverse Aufgaben kümmern müssen, die sonst von den Mietparteien übernommen werden, beispielsweise die Flur- und Treppenreinigung und das Bereitstellen der Mülltonnen an die Straße für die Müllentsorgung. Insbesondere für ältere Menschen sind diese Punkte eine Erleichterung. Zudem kann ein Hausmeister oft schneller reagieren als die Eigentümer, wenn etwas nicht funktioniert.

Wer übernimmt die Kosten für den Hausmeister- und Gebäudeservice?

Beauftragt der Hauseigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung einen Hausmeisterservice für die Pflege und Reinigung einer oder mehrerer Immobilien, ist dieser in erster Linie auf für die Zahlung der Inanspruchnahme zuständig. Diese Kosten können jedoch in den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Laut Rechtsprechung ist hierfür eine detaillierte Aufstellung der Hausmeistertätigkeiten in der Nebenkostenabrechnung notwendig. Einen Pauschalbetrag hierfür anzusetzen ist unzulässig.

Ein detaillierter Arbeitsplan, auf dem Wochentag, Datum, der Uhrzeit, Dauer, das Jahr, der Regelmäßigkeit (beispielsweise wöchentlich, monatlich), der Erfordernis und etwaige Besonderheiten zur Ausführung der Tätigkeit dokumentiert werden, kann dies erleichtern.

Das schafft nicht nur für den beauftragten Hausmeisterservice Transparenz, sondern auch für die Mieter. Zu Beginn der Beschäftigung kann eine entsprechende Planung mit dem betrauten Unternehmen erarbeitet werden, die hinreichende Erfahrung in der Erstellung hierfür besitzen.

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