Wohnung kündigen – was gibt es zu beachten?

Das ist beim Kündigen einer Wohnung zu beachten. Foto: ©VRD / stock adobe

Das ist beim Kündigen einer Wohnung zu beachten. Foto: ©VRD / stock adobe

Steht ein Umzug in einer Metropole wie Berlin an, sind Mieter bestrebt, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Doch was kostet ein Umzug in der Bundeshauptstadt?

Wann die Wohnung kündigen und welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? Was ist bezüglich der Formalitäten beim Kündigungsschreiben zu beachten? Dieser Artikel gibt Antworten.

Was kostet ein Umzug in Berlin?

Steht ein Umzug an, ist vieles zu erledigen:

  • Ausmisten und Sperrmüll entsorgen
  • Strom- und Gasverträge, Telefon- und DSL-Verträge kündigen oder auf die neue Anschrift ändern lassen
  • Kindergärten, Schulen, Kindergeldstellen Umzug mitteilen und eventuell Verträge kündigen sowie neue abschließen
  • Versicherungen, Mobilfunkanbieter und Krankenkassen neue Adresse mitteilen
  • Vereinen und Fitnessstudio neue Adresse mitteilen, bei Bedarf Mitgliedschaft kündigen
  • sonstige Behörden und Firmen vom Umzug in Kenntnis setzen
  • Anwälte und Steuerberater informieren
  • neuen Mietvertrag unterschreiben und Einzugstermin festlegen
  • alte Wohnung kündigen und Übergabetermin vereinbaren
  • Tier- und Babysitter organisieren
  • Nachsendeauftrag stellen
  • Vorräte aufbrauchen, Kühlschrank und Tiefkühltruhe abtauen
  • Helfer für Umzug und Umzugskartons besorgen
  • ermitteln, was ein Umzug in Berlin kostet, Umzugsfirma beauftragen oder Umzugswagen organisieren

Was ein Umzug in Berlin mit einer professionellen Umzugsfirma kostet, bringen Mieter mit einem Umzugskostenberechner in Erfahrung. Die Kosten unterscheiden sich, da sie von zahlreichen Faktoren abhängen. Beim Nutzen des Umzugskostenberechners wie folgt vorgehen:

  1. Anschrift der Auszugsadresse mit Angabe der Etage, Zimmerzahl, Wohnfläche und Position des Hauses angeben. Ist ein Fahrstuhl vorhanden? Wie viele Personen leben in der alten Wohnung. Ist das Treppenhaus normal oder breit? Wie lang ist der Trageweg? Ist ein Halteverbot einzurichten, sind die Küche oder Möbel zu demontieren? Ist ein Einpackservice oder sind Kartons gewünscht? Entsprechende Antworten sind im Formular einzutragen oder anzuklicken.
  2. Wie bei Punkt 1 gehen Sie bei der Einzugsadresse vor.
  3. Anschließend geben Sie Ihren gewünschten Umzugstermin sowie Ihre Kontaktdaten an. Zusätzlich erfragt das Formular, wer die Umzugskosten übernimmt.
  4. Zum Schluss eine Umzugsgutliste erstellen
  5. Umzugsangebot kostenlos und unverbindlich durch Abschicken der Informationen anfordern.
  6. Preis erhalten

Welche Kündigungsfristen gelten bei Mietverträgen?

Bei den Kündigungsfristen für Mietverträge unterscheidet der Gesetzgeber zwischen denen für Mieter und Vermieter.

Kündigungsfristen für Mieter

Wer nicht in einem Eigenheim wohnt, hat als Mieter der Wohnung einen Mietvertrag. Was, wenn dieser die Wohnung kündigen möchte, weil ein Umzug ansteht?

Das aktuelle Mietrecht (Stand 2024) gesteht mit dem § 573 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch dem Mieter eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu. Hat dieser einen Mietvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist unterschrieben, ist er nicht verpflichtet, sich daran zu halten, weil diese Klausel des Vertrags unwirksam ist. Auch Gründe braucht er – wenn er die Wohnung ordentlich kündigt – seinem Vermieter nicht mitzuteilen.

Sicherte ihm der Vermieter vertraglich eine kürzere Kündigungsfrist zu, hat er diese dem Mieter zu gewähren. Umgekehrt verhält es sich nicht so, denn der Vermieter ist gezwungen, sich an die gesetzliche Kündigungsfrist zu halten.

Der Mieter kündigt seinen Mietvertrag stets zum Monatsende in Schriftform. Elektronisch ist eine Kündigung (noch) nicht zulässig. Der Brief muss spätestens am 3. Werktag des Folgemonats dem Vermieter vorliegen. Der Samstag zählt als Werktag.

Kündigungsfristen für Vermieter

Die Kündigungsfristen für Vermieter regelt der § 573c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Diese betragen bei einem:

  • unter 5 Jahre währendem Mietvertrag 3 Monate
  • Mietvertrag der zwischen 5 und 8 Jahren andauert 6 Monate
  • langfristen Mietvertrag von über 8 Jahren 9 Monate.
  • Mietvertrag, der vor dem Herbst 2001 geschlossen wurde, 12 Monate

Wann dürfen Mieter vorzeitig kündigen?

Außerordentliche fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund regelt der § 543 BGB.

Ein vorzeitiges Kündigungsrecht (fristlose Kündigung) haben Mieter, wenn:

  • erhebliche Mängel in der Wohnung wie Ausfall von Strom, großflächiger Schimmel, dauerhafter Baustellenlärm vorliegen
  • wenn der Vermieter den Hausfrieden stört
  • der Mieter die Wohnung nicht wie zugesichert nutzen kann
  • der Vermieter seinen Mieter beleidigt
  • der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betritt

Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Mieter bei Mieterhöhungen oder umfassenden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu. Das Gesetz erlaubt es ihm bei dieser Situation, bis zum Ende des Folgemonats zu kündigen. Kündigt der Vermieter umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im April an, kann der Mieter im Mai den Mietvertrag zum 30. Juni kündigen.

Wann dürfen Vermieter vorzeitig kündigen?

Auch der Vermieter hat das Recht, seinem Mieter fristlos zu kündigen. Dazu liegt einer der folgenden Gründe vor:

  • Der Mieter beleidigt den Vermieter.
  • Der Mieter nutzt seine Wohnung für illegale Aktivitäten.
  • Der Mieter bringt den Zustand der Wohnung in Gefahr (mehrfache Wasserschäden durch Eigenverschulden).
  • Der Mieter ohne Genehmigung bauliche Veränderungen vornimmt.
  • Der Mieter stört den Hausfrieden.
  • Der Mieter akzeptiert die Hausordnung nicht.
  • Der Mieter kann seine Miete nicht bezahlen, und deshalb bestehen Mietrückstände.
  • Der Mieter untervermietet die Wohnung ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters.
  • Der Mieter zahlt die Mietkaution in Höhe von zwei Kaltmieten nicht.

Kündigungsschreiben – welche Formulierungen sind notwendig?

Damit das Kündigungsschreiben Rechtsgültigkeit erlangt, muss es neben dem Vorliegen in Papierform folgende Informationen enthalten:

  • Anschrift des Vermieters und des Mieters mit Stockwerk
  • handschriftliche Unterschriften sämtlicher Mieter oder Vermieter
  • Nennung der gesetzlichen Kündigungsfrist
  • bei fristloser Kündigung des Mieters oder bei der Kündigung durch Vermieter der Kündigungsgrund
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Bestätigungsaufforderung
  • Hinweis zur Vereinbarung eines Übergabetermins

Zum Nachweis des fristgerechten Eingangs der Kündigung empfiehlt es sich, diese per Einwurfeinschreiben zu schicken.

Formulierungsvorschläge bieten der Mieterschutzbund, verschiedene Versicherungen und Anwälte und Immobilienhändler auf ihren Internetportalen an. Hier einige Beispiele:

Fazit

Ist ein Umzug in Berlin oder anderswo geplant, müssen Mieter daran denken, fristgerecht ihre alte Wohnung zu kündigen. Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beträgt 3 Monate. Die Umzugskosten berechnen Mieter einfach mit einem Umzugskostenberechner im Internet oder fragen direkt bei den Umzugsunternehmen nach. Zum Kündigen der Wohnung gibt es im Internet zahlreiche Vorlagen mit Formulierungsvorschlägen.

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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